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Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: News 18. Mai 2019

Verkehrsrecht – lieber Knöllchen kassieren als Parkschein lösen?

Für viele Autofahrer eine klare Rechnung – zumindest wenn es um die Geldstrafe geht, die ein Strafzettel beim Falschparken auslöst.

Oft unberücksichtigt gelassen wird jedoch, dass im Fall des immer wiederkehrenden Falschparkens Zweifel an der Fahreignung bestehen können und sich der Fahrer des entsprechenden Fahrzeuges gegebenenfalls einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, dem sogenannten Idiotentest, unterziehen muss. Wird dieser nicht bestanden oder nicht fristgerecht absolviert, droht Führerscheinentzug. Dieser droht jedoch nicht nur dem, der das betroffene Fahrzeug ständig falsch parkt und seine sogenannten Knöllchen nicht zahlt, sondern auch demjenigen, der dies ordnungsgemäß tut.

Fahrzeughalter sollten insoweit berücksichtigen, dass diese Konsequenz nicht nur den Fahrzeugführer trifft, sondern auch sie selber, haben sie das betroffene Fahrzeug an ein Familienmitglied, einen Freund oder Bekannten ausgeliehen. Begründet wird dies damit, dass es sich bei einem parkenden Fahrzeug um ruhenden Verkehr handelt, der grundsätzlich dem Fahrzeughalter zuzuordnen ist.

Anders verhält es sich, wenn der Fahrzeugführer in unterschiedlichen Städten „Knöllchen sammelt“. Dies bleibt vermutlich ohne weitergehende Konsequenz für ihn un den Fahrzeughalter. Dies liegt nicht selten daran, dass sich von Stadt zu Stadt die Zuständigkeit der Behörden ändert und ein wiederholtes Vergehen daher in der Regel unauffällig bleibt. Punkte in Flensburg drohen daher nicht – zumindest beim Parken ohne gültigen Parkschein.

Wer hingegen Rettungswege zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug durch sein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug behindert, muss mit entsprechenden Punkten in Flensburg sowie mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Kommt es zu diesem, sollte es pünktlich bezahlt werden; anderenfalls droht der Besuch eines Gerichtsvollziehers, gegebenenfalls sogar Erzwingungshaft.

Praxistipp: Sollte Sie – egal ob aufgrund beabsichtigten oder nicht beabsichtigten Falschparkens – ein Knöllchen kassieren, so raten wir Ihnen vor dem Hintergrund der drohenden Konsequenzen dringend an, dieses pünktlich zu bezahlen. Sollte Sie einmal ungerechtfertigter Weise einen Strafzettel erhalten, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, diesem zu wiedersprechen.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

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04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

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