Aktuelles rund um unsere Rechtsgebiete


Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Rechtsgebiete 01. Juni 2019

Sonntagsruhe – Was ist erlaubt, was verboten?

Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am grundsätzlich arbeitsfreien Sonntag.

Die Ruhezeit umfasst anders als bei Werktagen nach den Vorschriften der einzelnen Bundesländer und Gemeinden regelmäßig nicht nur die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr bzw. 07:00 Uhr, sondern den ganzen Tag.

Wer diese Ruhe stört, kann zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Unterlassungsanspruch, der verhindert, dass vom sogenannten Störer noch weitere Störungen zu Lasten des Betroffenen ausgehen.

Unabhängig hiervon kann gegen den Störer ein Bußgeld wegen Ruhestörung verhangen werden. Dieses beläuft sich nicht selten auf einen dreistelligen Betrag.

In Extremsituationen sowie Wiederholungsfällen kann der Störer durch die zuständige Polizeibehörde sogar aus der eigenen Wohnung verwiesen werden. Dies gilt nicht nur, wenn der Störer Mieter einer Wohnung ist

Ist der Störer Mieter einer Wohnung, muss er unter Umständen sogar mit einer Abmahnung, schlimmstenfalls mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.

Doch was ist überhaupt verboten und was erlaubt? Hier gilt die Faustregel, dass in geschlossenen Räumen die sogenannte Zimmerlautstärke und im Freien 50 Dezibel nicht überschritten werden dürfen. Die Ausübung mancher Tätigkeiten wie Rasenmähen und Heckeschneiden sind laut dem geltenden Bundesimmisionsschutzgesetz sogar ausdrücklich nicht erlaubt.

Werden auch Sie in Ihrer sonntäglichen Ruhe gestört, stellen wir dies für Sie ab. Kontaktiere Sie uns und wir helfen Ihnen in ihrer akuten Lebenssituation.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

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04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

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