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Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Arbeitsrecht 25. Januar 2021

Kündigung während langer Krankheit – Die verspätete Vorlage von AU-Bescheinigungen rechtfertigt diese nicht immer…

Die verspätete Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie der ärztlichen Folgebescheinigungen rechtfertigen nicht die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des mit dem Arbeitnehmer eingegangenen Arbeitsverhältnisses. Dies entschied nicht zuletzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Rahmen seines Urteils vom 25.11.2020, Az.: 10 Sa 52/18.

 

Im Rahmen seines vorgenannten Urteils erklärte das LAG, dass an die Vorlage von Folgebescheinigungen ein nicht ganz so strenger Maßstab wie an die Vorlage der sogenannten Erstbescheinigung zu legen ist. Die verspätete Vorlage der in Rede stehenden Bescheinigungen stellt dennoch eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die im Einzelfall eine wirksame Kündigung rechtfertigt.

 

Im Rahmen der Beurteilung der Rechtswirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung ist jedoch nicht nur die verspätete Vorlage von Bescheinigungen durch den Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sondern beispielsweise auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und wie lange das Beschäftigungsverhältnis bisher beanstandungslos verlief. In jedem Fall ist eine sogenannte Einzelfallprüfung hinsichtlich der Angemessenheit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung vorzunehmen.

 

Praxistipp:

Bevor Sie als Arbeitgeber das mit Ihrem Arbeitnehmer eingegangene Arbeitsverhältnis kündigen, mahnen Sie diesen derart unmissverständlich ab, dass diesem bewusst ist, dass Sie das mit ihm eingegangene Arbeitsverhältnis kündigen, sollte die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits- oder Folgebescheinigung noch einmal verspätet erfolgen. Fordern Sie Ihren Arbeitnehmer im Rahmen der Abmahnung auf, sein vertragswidriges Verhalten künftig zu bessern und seinen Arbeitnehmerpflichten ordnungsgemäß nachzukommen, und den Empfang der Ihrerseits ausgesprochenen Abmahnung zu bestätigen.

 

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

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04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

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