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Aktuelle Neuigkeit aus dem Bereich: Arbeitsrecht 18. Juni 2021

Die Auswirkungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf den Bezug des Elterngeldes und das ALG II

Kündigt ein Arbeitgeber das mit dem Arbeitnehmer eingegangene Arbeitsverhältnis, erhält der Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II), sofern er keine unmittelbare Anschlusstätigkeit findet.

 

Hatte der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung Elternzeit beantragt und fällt nun das Ende des Arbeitsverhältnisses in die Elternzeit, hat dies mitunter Folgen hinsichtlich der Höhe des vom Arbeitnehmer bezogenen Elterngeldes und ALG II.

 

Elterngeld wird beim Bezug von ALG II hinsichtlich der Berechnung seiner Höhe als Einkommen berücksichtigt. Es wirkst sich regelmäßig bedarfsreduzierend und daher ALG II-mindernd aus. Eine Ausnahme besteht allerdings hinsichtlich des sogenannten Elterngeld-Freibetrages. Diesen erhalten Sie neben dem Bezug des ALG II ohne dass eine entsprechende Anrechnung stattfindet.

 

Die Höhe des Elterngeld-Freibetrages hängt dabei von der Höhe des Einkommens des Arbeitnehmers ab, das er vor der Geburt des Kindes bezogen hat. In den Monaten des Bezuges von Basiselterngeld beläuft sich der Elterngeld-Freibetrag auf max. Euro 300,-; in den Monaten des Bezuges von ElterngeldPlus max. Euro 150,-.

 

Übersteigt das vom Arbeitnehmer bezogene Elterngeld den Elterngeld-Freibetrag, wird der Differenzbetrag auf die Höhe des ALG II bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet mit der Folge, dass das ALG II seiner Höhe nach sinkt. Rechnerisch erhält der Arbeitnehmer folglich das ungekürzte ALG II sowie den Elterngeld-Freibetrag.

18 Jan

Die elektronische AU

Damit Versicherte die ihnen zustehende Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber sowie im Bedarfsfall Krankengeld oder Verletztengeld von ihrer Krankenkasse beziehen können, bedarf es der ärztlichen Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: die AU oder auch „der gelbe Schein“) wird durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und zumindest bislang dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen mitgegeben.   […]

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04 Jan

Der Sonderurlaub

Die Anspruchsgrundlage Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen ohne Weiteres zu gewähren. Doch da irren sich die Arbeitnehmer nicht selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer ohne Weiteres (unbezahlt) freizustellen und ihm den gewünschten Sonderurlaub zu gewähren. Die […]

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